Anruf statt Papierkram
Kein Formular, kein Warten. Ein kurzes Gespräch reicht, damit wir wissen, was Sie brauchen — inklusive Terminvereinbarung, auch abends und am Wochenende.
Sie rufen an — den Rest übernehmen wir. Fünf Schritte vom Unfall bis zur Regulierung.
Kein Formular, kein Warten. Ein kurzes Gespräch reicht, damit wir wissen, was Sie brauchen — inklusive Terminvereinbarung, auch abends und am Wochenende.
Zu Hause, in der Werkstatt oder direkt am Unfallort — meist noch am selben Werktag. Sie müssen nirgendwo hinfahren.
Vollständige Fotodokumentation, Vermessung, Prüfung der Reparaturwege und Kalkulation nach DAT bzw. Audatex.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Selbstverständlich inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungsdauer – Leistungen, die häufig übersehen werden.
Sie erhalten das Gutachten digital und in Papierform. Auf Wunsch senden wir es direkt an Ihren Anwalt, die Werkstatt und die Versicherung.
Rufen Sie an — wir sagen Ihnen sofort, wann wir bei Ihnen sein können.
Wir nehmen Ihre Daten auf: Unfallzeitpunkt, Ort, beteiligte Fahrzeuge und — falls vorhanden — das polizeiliche Aktenzeichen. Danach sagen wir Ihnen sofort, ob ein vollständiges Gutachten sinnvoll ist oder ob in Ihrem Fall ein Kostenvoranschlag genügt. Diese Einschätzung kostet Sie nichts.
Lassen Sie das Fahrzeug bis zur Besichtigung unrepariert und waschen Sie es nicht. Beides kann Spuren vernichten, die für die Beweisführung wichtig sind. Fotografieren Sie die Unfallstelle, wenn Sie noch dort sind, und notieren Sie die Daten des Unfallgegners samt Versicherung und Kennzeichen.
Wir dokumentieren den Schaden vollständig fotografisch, messen relevante Bauteile aus, prüfen auf Vorschäden und beurteilen, welche Reparaturwege technisch und wirtschaftlich vertretbar sind. Anschließend kalkulieren wir die Reparaturkosten nach DAT oder Audatex — den Systemen, mit denen auch die Versicherer rechnen.
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer sowie die Nutzungsausfallklasse. Gerade Wertminderung und Nutzungsausfall werden von Versicherungen häufig nicht von selbst reguliert — sie stehen Ihnen aber zu.
Sie erhalten das Gutachten als PDF und auf Wunsch in Papierform. Auf Ihren Wunsch senden wir es direkt an Ihren Rechtsanwalt, die Werkstatt und die gegnerische Versicherung. Falls die Versicherung kürzt, nehmen wir zu den Kürzungen technisch Stellung.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Für Sie als Geschädigten entstehen in diesem Fall keine Kosten. Bei einem selbst verschuldeten Unfall oder einem Kaskoschaden gelten andere Regeln — sprechen Sie uns vorher an, wir klären das offen.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren, auch wenn dieser Ihnen aktiv angeboten wird.
In der Regel bekommen wir den Besichtigungstermin noch am selben oder am nächsten Werktag unter. Das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung — digital als PDF und auf Wunsch zusätzlich in Papierform.
Nein. Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder direkt zum Unfallort. Im Umkreis von 30 Kilometern um Bergheim entstehen keine Anfahrtskosten.
Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert, weil es einen Unfall in der Historie hat. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Er ist erstattungsfähig, wird von Versicherungen aber häufig übersehen — wir beziffern ihn in jedem Unfallgutachten.
Bei Schäden unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze von etwa 750 Euro erstattet die Versicherung in der Regel nur einen Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Gutachten in Ihrem Fall keinen wirtschaftlichen Sinn ergibt.
Anders als beim Unfallgutachten zahlt hier kein Versicherer. Die Kosten richten sich nach Fahrzeugtyp und Umfang der Bewertung. Rufen Sie an — Sie bekommen vorab einen verbindlichen Festpreis, keine Überraschung hinterher.
Unser Büro ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besetzt. Die Notfall-Rufnummer erreichen Sie rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen. Gerade nach einem Unfall zählt jede Stunde.
Fahrzeugschein, Führerschein und — falls vorhanden — das polizeiliche Aktenzeichen sowie die Daten des Unfallgegners. Fehlt etwas, ist das kein Problem: wir können den Termin trotzdem durchführen und die Angaben nachreichen.
Schwerpunkt ist Bergheim und der gesamte Rhein-Erft-Kreis — Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Pulheim, Frechen, Hürth, Erftstadt, Brühl und Wesseling — sowie Köln und Umgebung. Darüber hinaus nach Absprache.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 0155 11351108