Vor Ort im gesamten Rhein-Erft-Kreis
Elf Städte, ein Ansprechpartner. Wir kommen zu Ihnen — im Umkreis von 30 km ohne Anfahrtskosten.
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Auch darüber hinaus sind wir nach Absprache für Sie unterwegs. Fragen Sie einfach.
Häufig gestellte Fragen
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Für Sie als Geschädigten entstehen in diesem Fall keine Kosten. Bei einem selbst verschuldeten Unfall oder einem Kaskoschaden gelten andere Regeln — sprechen Sie uns vorher an, wir klären das offen.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren, auch wenn dieser Ihnen aktiv angeboten wird.
In der Regel bekommen wir den Besichtigungstermin noch am selben oder am nächsten Werktag unter. Das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung — digital als PDF und auf Wunsch zusätzlich in Papierform.
Nein. Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder direkt zum Unfallort. Im Umkreis von 30 Kilometern um Bergheim entstehen keine Anfahrtskosten.
Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert, weil es einen Unfall in der Historie hat. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Er ist erstattungsfähig, wird von Versicherungen aber häufig übersehen — wir beziffern ihn in jedem Unfallgutachten.
Bei Schäden unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze von etwa 750 Euro erstattet die Versicherung in der Regel nur einen Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Gutachten in Ihrem Fall keinen wirtschaftlichen Sinn ergibt.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 0155 11351108
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