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Technisches Gutachten in Rhein-Erft-Kreis & Köln

Wenn strittig ist, woher ein Schaden stammt oder ob eine Reparatur fachgerecht war — wir prüfen, dokumentieren und ordnen technisch ein.

Unabhängiges Ingenieurbüro Gutachten in 24 Stunden Vor-Ort-Termin bei Ihnen 24/7 Notfall-Rufnummer
Leistungsumfang

Das ist enthalten

  • Reparaturkontrolle nach dem Werkstattbesuch
  • Beweissicherung bei Streit mit Werkstatt oder Verkäufer
  • Plausibilitätsprüfung von Schäden
  • Sachmangelbeurteilung nach Gebrauchtwagenkauf
  • Technische Stellungnahmen für Rechtsanwälte
  • Abgrenzung von Verschleiß und Mangel
Ihr Vorteil

Darauf können Sie sich verlassen

  • Neutral und unabhängig vom Gegner
  • Verwertbar vor Gericht
  • Klare technische Aussage statt Vermutung
  • Auf Wunsch direkt an Ihren Anwalt
Technisches Gutachten in Ihrer Stadt

Wählen Sie Ihren Ort

Wir kommen zu Ihnen — im Umkreis von 30 km um Bergheim ohne Anfahrtskosten.


Unser Ablauf

Einfach, ohne Papierkrieg


Anruf statt Papierkram

Kein Formular, kein Warten. Ein kurzes Gespräch reicht, damit wir wissen, was Sie brauchen — inklusive Terminvereinbarung, auch abends und am Wochenende.

Schritt 1

Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug

Zu Hause, in der Werkstatt oder direkt am Unfallort — meist noch am selben Werktag. Sie müssen nirgendwo hinfahren.

Schritt 2

Beweissichere Schadenaufnahme

Vollständige Fotodokumentation, Vermessung, Prüfung der Reparaturwege und Kalkulation nach DAT bzw. Audatex.

Schritt 3

Ihr Gutachten wird erstellt

In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Selbstverständlich inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungsdauer – Leistungen, die häufig übersehen werden.

Schritt 4

Weiterleitung und Regulierung

Sie erhalten das Gutachten digital und in Papierform. Auf Wunsch senden wir es direkt an Ihren Anwalt, die Werkstatt und die Versicherung.

Schritt 5
Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen


Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Für Sie als Geschädigten entstehen in diesem Fall keine Kosten. Bei einem selbst verschuldeten Unfall oder einem Kaskoschaden gelten andere Regeln — sprechen Sie uns vorher an, wir klären das offen.

Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren, auch wenn dieser Ihnen aktiv angeboten wird.

In der Regel bekommen wir den Besichtigungstermin noch am selben oder am nächsten Werktag unter. Das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung — digital als PDF und auf Wunsch zusätzlich in Papierform.

Nein. Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder direkt zum Unfallort. Im Umkreis von 30 Kilometern um Bergheim entstehen keine Anfahrtskosten.

Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert, weil es einen Unfall in der Historie hat. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Er ist erstattungsfähig, wird von Versicherungen aber häufig übersehen — wir beziffern ihn in jedem Unfallgutachten.

Bei Schäden unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze von etwa 750 Euro erstattet die Versicherung in der Regel nur einen Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Gutachten in Ihrem Fall keinen wirtschaftlichen Sinn ergibt.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 0155 11351108

Sofort erreichbar

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